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   VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20.MZ   

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VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20.MZ (https://dejure.org/2021,19320)
VG Mainz, Entscheidung vom 23.06.2021 - 3 K 488/20.MZ (https://dejure.org/2021,19320)
VG Mainz, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 3 K 488/20.MZ (https://dejure.org/2021,19320)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Baugenehmigung für Flugzeughalle in Mainz-Finthen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Baugenehmigung für Flugzeughalle in Mainz-Finthen - VG Mainz zum Flächennutzungsplan für einen Flugplatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Denn einer Darstellung im Flächennutzungsplan fehlt - wie hier - nicht schon deshalb die Eignung als einem Vorhaben widersprechender öffentlicher Belang, weil die Darstellung nicht mit der gegenwärtigen tatsächlichen Situation übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 11.97 -, BauR 1997, 616 = juris Rn. 18).

    Dadurch kann ein Flächennutzungsplan die ihm vom Gesetz zugewiesene Bedeutung als Konkretisierung öffentlicher Belange und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verlieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - 4 C 205.65 -, a.a.O. Rn. 16; Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 4 N 3.88 -, BauR 1990, 685 = juris Rn. 14 und vom 1. April 1997 - 4 B 11.97 -, BauR 1997, 616 = juris Rn. 18).

    Vielmehr soll lediglich klargestellt werden, dass der Flächennutzungsplan dort nicht mehr maßgeblich sein kann, wo seine Darstellungen den besonderen örtlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, diese also etwa durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 11.97 -, a.a.O. Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2016 - 8 A 11046/15

    Erweiterung des "Hilschberghauses" des Pfälzerwald-Vereins Rodalben:

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    und vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - OVG RP, Urteil vom 20. April 2016 - 8 A 11046/15 - NVwZ-RR 2016, 652 = juris Rn. 42).

    Entscheidend ist dabei eine Gesamtbeurteilung der Angemessenheit (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. April 2016 - 8 A 11046/15 -, NVwZ-RR 2016, 652 = juris Rn. 38).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, BauR 1993, 698 = juris Rn. 19).

    Unabhängig von dem Umstand, dass allein eine Änderung der Planungsabsicht nicht zur Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem wirksamen Flächennutzungsplan führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, a.a.O. Rn. 19), ist sie aus der Vereinbarung so auch nicht abzuleiten.

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die örtlichen Gegebenheiten wie beispielsweise die natürliche Beschaffenheit des Geländes der Verwirklichung des Flächennutzungsplans von vornherein entgegenstünden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - 4 C 205.65 -, NJW 1967, 1385 = juris Rn. 16).

    Dadurch kann ein Flächennutzungsplan die ihm vom Gesetz zugewiesene Bedeutung als Konkretisierung öffentlicher Belange und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verlieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - 4 C 205.65 -, a.a.O. Rn. 16; Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 4 N 3.88 -, BauR 1990, 685 = juris Rn. 14 und vom 1. April 1997 - 4 B 11.97 -, BauR 1997, 616 = juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen der planerischen Festsetzung und der tatsächlichen Situation muss in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, NJW 1977, 2325 = juris Rn. 35 und vom 3. August 1990 - 7 C 41-43.89 -, NJW 1991, 310 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    und vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - OVG RP, Urteil vom 20. April 2016 - 8 A 11046/15 - NVwZ-RR 2016, 652 = juris Rn. 42).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen der planerischen Festsetzung und der tatsächlichen Situation muss in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, NJW 1977, 2325 = juris Rn. 35 und vom 3. August 1990 - 7 C 41-43.89 -, NJW 1991, 310 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Die erleichterte Zulassung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass die begünstigte Anlage bereits im Außenbereich besteht; hier dürfte die Erweiterung einer Innenbereichsanlage in den Außenbereich gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 33/90 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 08.07.1996 - 4 B 120.96

    Windenergieanlage - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Da vorliegend aber wegen des Flugplatzes und seiner Bauten die natürliche Bodennutzung in diesem Bereich bereits weitgehend verdrängt sein dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 B 120.96 -, juris Rn. 3), dürfte dieser öffentliche Belang als Prüfungsgesichtspunkt hier eher ausscheiden.
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Auszug aus VG Mainz, 23.06.2021 - 3 K 488/20
    Nach Ablauf dieser Frist, deren Einhaltung eine besondere Prozessvoraussetzung ist, ist eine daraufhin erhobene Klage unabhängig davon zulässig, ob sich die Verzögerung der Verwaltungsentscheidung (hier des Widerspruchsbescheids) als unzureichend begründet erweist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2018 - 1 C 18.17 -, BVerwGE 162, 331 = juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2020 - 4 A 2193/16

    Gaststätte; Gaststättenerlaubnis; Immissionen; Immissionsrichtwerte; Lärm;

  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147

    Abgrabungsgenehmigung

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68

    Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf

  • BVerwG, 11.01.1994 - 4 B 122.93

    Qualifizierung einer Flugzeugunterstellhalle für einen bestehenden

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